Betriebsärztlicher Dienst Oberbayern
Herzlich Willkommen auf der Internetseite von Dr. F. Tratz
- Betriebsarzt
- FA für Innere Medizin
- FA für Nephrologie
Philosophie
Die meisten Menschen verbringen etwa die Hälfte ihres Erwachsenenlebens am Arbeitsplatz. Arbeit dient nicht nur der finanziellen Absicherung – sie kann auch Sinn stiften, Motivation geben und persönliche Erfolgserlebnisse ermöglichen.
Mit der rasanten Veränderung von Arbeitsprozessen, steigenden Anforderungen an Produkte, Dienstleistungen und Technologien stehen Mitarbeiter, Unternehmen und insbesondere die Betriebsmedizin vor neuen Herausforderungen.
Mitarbeiter müssen zunehmend leistungsfähig, anpassungsfähig und flexibel sein. Kompetenzen wie Personalführung, IT-Kenntnisse, Führungskompetenz und lebenslanges Lernen sind essenziell geworden. Aufgrund der wachsenden Arbeitsplatzanforderungen gewinnen sogenannte Kernmitarbeiter auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht an Bedeutung.
In diesem Zusammenhang wird Gesundheit am Arbeitsplatz zu einem entscheidenden Faktor im modernen Personalmanagement. Gleichzeitig nehmen Burnout, Mobbing sowie Suchtproblematiken wie Drogen- oder Medikamentenmissbrauch besonders in stark belasteten beruflichen Positionen spürbar zu.
Diese Entwicklung erfordert eine sensible Balance zwischen Prävention, Diagnostik und gegebenenfalls Therapie – eine anspruchsvolle Aufgabe für die arbeitsmedizinische Betreuung im Unternehmen.
Betriebsmedizinisches Management bedeutet daher, die Interessen von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Betriebsräten auf der Basis medizinischer Erkenntnisse zu vereinen und nachhaltig gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen zu schaffen.
Dr. F. Tratz, Betriebsarzt
Betriebsärztliche Aufgaben
Vorgaben zur betriebsmedizinischen Betreuung
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Betriebsärzte sind abhängig von der Art des Betriebes und der Anzahl der Beschäftigten gesetzlich zu bestellen. Sie unterstützen den Arbeitgeber bei allen Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Darüber hinaus beraten Betriebsärzte auch die Beschäftigten eines Unternehmens individuell und führen dabei wichtige arbeitsmedizinische Untersuchungen und Vorsorgeuntersuchungen durch.
Bei der Anwendung ihrer arbeitsmedizinischen Fachkunde sind Betriebsärzte weisungsfrei und unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Auf Wunsch sind sie verpflichtet, den Beschäftigten die Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Untersuchungen mitzuteilen.
Der Betriebsrat ist gemäß den gesetzlichen Regelungen bei der Bestellung eines Betriebsarztes einzubeziehen.
Der Arbeitgeber wiederum ist verpflichtet, eine ausreichende Zahl an Ersthelfern zu benennen, auszubilden und mit dem notwendigen Material auszustatten. Alle Personen, die im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes tätig sind, sollen zudem im Arbeitsschutzausschuss zusammenarbeiten und sich regelmäßig abstimmen.
Wer kann als Betriebsarzt tätig sein?
Um als Betriebsarzt arbeiten zu dürfen, ist neben der ärztlichen Approbation eine spezielle arbeitsmedizinische Fachkunde erforderlich. Diese Qualifikation wird nach umfangreicher Weiterbildung von der zuständigen Landesärztekammer vergeben und ist auf Verlangen nachzuweisen.
Kosten für die betriebsmedizinische Betreuung
Die Abrechnung der Einsatzstunden für die betriebsärztliche Betreuung erfolgt nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) gemäß BGV A7 über die zuständige Berufsgenossenschaft.
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden separat nach der Berufsgenossenschaftlichen Gebührenordnung für Ärzte (BG-GOÄ) abgerechnet.
Welche Aufgaben haben Betriebsärzte?
Betriebsärzte haben die Aufgabe, den Arbeitgeber sowie alle für den Arbeitsschutz und die Unfallverhütung verantwortlichen Personen umfassend zu beraten. Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
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die Ausgestaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
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die Einführung neuer Arbeitsverfahren, Arbeitsstoffe und technischer Arbeitsmittel
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die Auswahl und Erprobung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA)
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die Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsumgebung, Arbeitsabläufen, Arbeitszeiten und Pausenregelungen
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die Organisation der Ersten Hilfe im Unternehmen
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die berufliche Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderung
Darüber hinaus untersuchen und beraten Betriebsärzte die Beschäftigten im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Diese Untersuchungen werden dokumentiert und ausgewertet.
Betriebsärzte weisen auf Gesundheits- und Unfallgefahren hin und informieren über geeignete Präventionsmaßnahmen, um arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
Ein wichtiger Bestandteil ihrer Tätigkeit ist die Ermittlung von Ursachen arbeitsbedingter Erkrankungen und das Erarbeiten geeigneter Schutzmaßnahmen. Zu diesem Zweck führen sie regelmäßige Begehungen der Arbeitsstätten durch und melden festgestellte Mängel dem Arbeitgeber.
Zudem wirken sie bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen mit, wie sie im Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG) gefordert sind, und unterstützen die Einsatzplanung und Schulung von Ersthelfern sowie medizinischem Hilfspersonal.
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Arbeitsmedizinische Untersuchungen
Es werden alle arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach den berufsgenossenschaftlichen Leitlinien durch unseren erfahrenen Betriebsarzt durchgeführt.
Zusätzlich bieten wir Tropentauglichkeitsuntersuchungen, Eignungsuntersuchungen inklusive Sehtests für Führerscheine (LKW, Personenbeförderung), arbeitsplatzbezogene Impfungen sowie Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz für Personal im Lebensmittelbereich an.
Verkehrsmedizin
Verkehrsmedizinische Untersuchungen
Es werden sämtliche Untersuchungen, Seh- und Reaktionsteste für alle Führerscheine inkl. Personenbeförderung von uns durchgeführt.
Fahreignungsgutachten
A) KÖRPERLICHE UNTERSUCHUNG
- mit Bescheinigung über die ärztl. Untersuchung n. Anlage 5.1 Fe-V
B) UNTERSUCHUNG DES SEHVERMÖGENS
- mit Bescheinigung über die ärztl. Untersuchung n. Anlage 6.2 Fe-V
C) REAKTIONSTESTE
- der verkehrspsychologischen Leistungsfunktionen n. Anlage 5.2 Fe-V
Alle Untersuchungen nach der Fahrerlaubnis-Verordnung (Fe-V) zur Fahrgastbeförderung (FzF) für Taxi / Mietwagen und die Fahrerlaubnis-Klassen C, CE, D, DE, D1 und D1E (Busführerschein) werden von uns durchgeführt.
Gesetzgebung
Arbeitssicherheitsgesetz
ArbMedVV
Gefahrstoffverordnung
Fahrerlaubnisverordnung
Adresse:
Dr. Florian Tratz
Weihenlindener Str. 11
83052 Bruckmühl
Kontakt:
Telefon: 08061 4004
Mobil: 0173 3508471